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Samstag, 04. Februar 2012

Bauvorschriften

Ein Bauherr ist sicherlich nicht immer optimal über geltende Bauvorschriften seines Baugebietes informiert. Der beauftragte Architekt sollte hierüber aber genauestens Bescheid wissen. Allgemeine Bauvorschriften eines Wintergartens erstrecken sich über:

  • Definition des Bauvorhabens
  • Abstandseinhaltungen zu Nachbargrundstücken
  • Bauantragstellung
  • Dämm- und Isolierungsvorschriften
  • Bauvorlagen - Bauplan
  • Statik
  • Steuerrecht
  • Sonstiges

Die Definition des Bauvorhabens kann entweder als Wintergarten, oder aber als nicht genehmigungspflichtiges Gewächshaus lauten. In letzterem Fall müssen jedoch auch die wesentlichen Bestandteile eines Gewächshauses eingehalten werden. Hierzu zählt beispielsweise, dass eine direkte Verbindung zwischen Immobilie und Gewächshaus nicht statthaft ist. Wer aber ein Gewächshaus ähnlich einem Wintergarten innerhalb seiner Gartenanlage nutz, sprich als eine Art Freisitz für kühle und regnerische Tage, kann dies ohne weiteres Erstellen.

Der Wintergarten selbst wird als Wohnraumerweiterung mit direkter Verbindung zum bestehenden Haus gewertet und ist somit genehmigungspflichtig. Dem zu Folge müssen Abstandsflächen von durchschnittlich bis zu 4 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Sondergenehmigungen sind natürlich unter Absprachen mit den Nachbarn und der Baubehörde in Einzelfällen möglich.

Sonstige Detailangaben zum bevorstehenden Wintergartenbau können bei den zuständigen Behörden jederzeit im Vorfeld erfragt werden. Der Bauherr kann somit seine Wunschvorstellungen bereits genauer eingrenzen und dem Bauplaner präzisere Angaben darüber machen. Dieser erstellt dann unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Bauherrenbedürfnisse einen Bauplan zur genehmigungspflichtigen Einreichung an die Baubehörde.

Erst nach einem positiven Baubescheid kann mit dem Bauvorhaben Wintergarten begonnen werden. Idealer Weise wartet man mit der Beauftragung eines Unternehmens bis zu diesem Zeitpunkt, um auch eine perfekte Preiskalkulation für die anstehenden Baukosten zu erhalten.

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